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Weitere Einschränkungen in Landkreis und Stadt Osnabrück

18.03.2020 Weitgehender Stillstand, Verstöße sind Straftaten

Osnabrück. Weitgehender Stillstand des öffentlichen Lebens in Stadt und Landkreis Osnabrück: Mit Wirkung ab Donnerstag, 19. März, werden wegen des Coronavirus über die bislang bestehenden Einschränkungen und Betretungsverbote hinaus weitere drastische Verbote erlassen, die dafür sorgen sollen, dass die Bevölkerung die Bedrohung ernst nimmt und möglichst zu Hause bleibt.

Verstöße gegen diese Verbote stellen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten dar und werden von den Ordnungsämtern der Stadt Osnabrück und den Städten und Gemeinden im Landkreis sowie von der Polizei verfolgt und zur Anzeige gebracht

Neben den bisherigen umfangreichen Schließungen im Einzelhandel müssen nun auch Friseure zunächst befristet bis zum 2. April zumachen.

Bau- und Gartenmärkte dürfen ausschließlich an Gewerbetreibende gegen Vorlage entsprechender Nachweise verkaufen, auch dies gilt zunächst befristet bis zum 2. April.

Für Privatkunden bleiben Bau- und Gartenmärkte zunächst befristet bis zum 2. April geschlossen. Auch die Recyclinghöfe und Grünabfallsammelplätze in Landkreis und Stadt Osnabrück werden ab sofort geschlossen, doch bei den Recyclinghöfen gibt es Ausnahmen für gewerbliche Kunden.

Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!!

Ihr Team 

Bernhard Lintker  Baufachhandel GmbH  

Telefon  05424-9141              Telefax  05424-8133

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