Ab 16.12.2020 – Corona Vorkehrungen für den Baufachhandel
„Von den Ladenschließungen im Zuge des Corona-Lockdowns sind in Niedersachsen auch die Baumärkte betroffen, die seit Mittwoch, 16. Dezember 2020, nicht öffnen dürfen. Allerdings können Baumärkte ein Online-Bestellsystem einführen, wenn sichergestellt ist, dass die Abholung kontaktlos außerhalb der Geschäftsräume organisiert wird. Die Einrichtung eines solchen Bestell- und Abholsystems dürfte auch für andere Geschäfte gelten, die eigentlich geschlossen sein müssten.“
Für unsere Privatkunden:
Ware kann per Telefon oder E-Mail bestellt werden.
Diese kann dann kontaktlos vor unseren Verkaufsräumen abgeholt und bezahlt werden. Eventuelle Wartezeiten sind zu entschudigen.
Die Warenanlieferung per LKW ist weiterhin möglich.
Es finden keine persönlichen Beratungen statt!
Für unsere Gewerbekunden:
Die Abholung von Waren in unserem Markt ist weiterhin möglich.
Bitte bringen Sie dazu ihren Gewerbeschein, bzw. geben Sie Ihren Mitarbeitern einen Tätigkeitsnachweis mit.
Generell gelten nach wie vor die AHA -Regeln !!
Ab 16.12.2020 – Corona Vorkehrungen für den Baufachhandel
„Von den Ladenschließungen im Zuge des Corona-Lockdowns sind in Niedersachsen auch die Baumärkte betroffen, die seit Mittwoch, 16. Dezember 2020, nicht öffnen dürfen. Allerdings können Baumärkte ein Online-Bestellsystem einführen, wenn sichergestellt ist, dass die Abholung kontaktlos außerhalb der Geschäftsräume organisiert wird. Die Einrichtung eines solchen Bestell- und Abholsystems dürfte auch für andere Geschäfte gelten, die eigentlich geschlossen sein müssten.“
Für unseren Privatkunden:
Ware kann per Telefon oder E-Mail bestellt werden.
Diese kann dann kontaktlos vor unseren Verkaufsräumen abgeholt und bezahlt werden. Eventuelle Wartezeiten sind zu entschudigen.
Die Warenanlieferung per LKW ist weiterhin möglich.
Es finden keine persönlichen Beratungen statt!
Für unsere Gewerbekunden:
Die Abholung von Waren in unserem Markt ist weiterhin möglich.
Bitte bringen Sie dazu ihren Gewerbeschein, bzw. geben Sie Ihren Mitarbeitern einen Tätigkeitsnachweis mit.
Generell gelten nach wie vor die AHA -Regeln !!
- „Abstand halten!“: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Mitmenschen halten
- „Hygiene-Maßnahmen beachten!“: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch sowie das
regelmäßige Waschen bzw. desinfizieren der Hände - „Alltagsmaske tragen!“: Auf dem gesamten Firmengelände!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!!